Die Kfz-Versicherung ist für jeden Fahrzeughalter gesetzlich vorgeschrieben. Sie unterscheidet sich in drei Versicherungsbereiche:
Während Kfz-Haftpflicht- und Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) immer vereinbart werden sollten, hängt die Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) vor allem am Alter des Autos und am Verhältnis zwischen Wiederbeschaffungswert und Einkommen des Fahrzeughalters. Als Faustregel kann man sagen, dass die Fahrzeugvollversicherung in den ersten 3 Jahren bei Neufahrzeugen immer sinnvoll ist. Für hochwertige Fahrzeuge kann dies bis zu 8 Jahre sinnvoll sein. Über diese Zeiträume hinaus übersteigt die zu zahlende Prämie oft den Nutzen des Versicherungsschutzes.