KFZ-Versicherung

Die Kfz-Versicherung ist für jeden Fahrzeughalter gesetzlich vorgeschrieben. Sie unterscheidet sich in drei Versicherungsbereiche:

  • Die Kfz-Haftpflichtversicherung, die für Schäden aufkommt, die Dritte durch ihr Verschulden erleiden
  • Die Fahrzeugteilversicherung (sogenannte Teilkasko) die für Fahrzeugbrand, Diebstahl, Glasschäden und Haarwildschäden leistet
  • Die Fahrzeugvollversicherung (sogenannte Vollkasko) die neben dem Umfang der Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) auch für Vandalismusschäden und selbst verursachte Schäden (Unfälle) Schadensersatz leistet

Während Kfz-Haftpflicht- und Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) immer vereinbart werden sollten, hängt die Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) vor allem am Alter des Autos und am Verhältnis zwischen Wiederbeschaffungswert und Einkommen des Fahrzeughalters. Als Faustregel kann man sagen, dass die Fahrzeugvollversicherung in den ersten 3 Jahren bei Neufahrzeugen immer sinnvoll ist. Für hochwertige Fahrzeuge kann dies bis zu 8 Jahre sinnvoll sein. Über diese Zeiträume hinaus übersteigt die zu zahlende Prämie oft den Nutzen des Versicherungsschutzes.

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