Hausrat-/Glasversicherung

Hausratversicherung

Die Hausratversicherung schützt vor Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden, sowie vor Einbruch. Zusätzlich kann man Zusatzbausteine wie Überspannung, Fahraddiebstahl, Wertsachen und Elementarschäden dazubuchen. Es ist Empfehlenwert die Versicherungssumme gemäß Wohnfläche zu ermitteln. Dadurch erhält der Versicherungsnehmer im Gegenzug oft den Verzicht auf die Unterversicherungsklausel.

Eine Unterversicherung liegt vor, wenn der tatsächliche Wert des Hausrats die Versicherungssumme übersteigt. In diesem Fall wird im Schadensfall ermittelt wie viel Prozent des Hausrats tatsächlich versichert war. Nur dieser prozentuale Anteil wird dann auch vom Schaden übernommen.

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Glasbruchversicherung

Die Glasbruchversicherung gehört nicht zu den existentiell wichtigen Versicherungen. In einem Wohnhaushalt mit Kindern oder mit anspruchsvoller Einrichtung stellt die Glasbruchversicherung jedoch eine sinnvolle Ergänzung dar. Sie bietet eine Allgefahrendeckung. Das bedeutet: Egal warum Ihr Glas kaputt geht, der Schaden wird durch Ihre Glasbruchversicherung ersetzt.

Enthalten sind dabei alle Glasflächen die zur Wohnung gehören, wie z.B. Fenster, Türen, Duschkabinen, aber auch Möbelverglasungen, Bilderrahmen, Spiegelflächen, etc. Nicht versichert sind Haushaltsgläser des täglichen Gebrauchs wie Trinkgläser, Blumenvasen, Glasschüsseln. Soweit zusammenhängende Glasflächen eine Fläche von mehr als 6m² erreichen, muss zudem der Versicherungsschutz speziell vereinbart werden.

Nicht zwangsläufig eingeschlossen sind im Versicherungsschutz:

  • Wintergärten
  • Sonnenkollektoren
  • Ceran-Kochfelder

Wer hierfür spezifisch Versicherungsschutz wünscht, muss genau auf die Einschlüsse achten.

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