Die Privathaftpflicht ist die wichtigste Versicherung für jeden Privatkunden. Aus dem bürgerlichen Gesetzbuch ergibt sich eine Ersatzpflicht für alle Schäden die man -absichtlich oder versehentlich- Anderen zufügt. Die Ersatzpflicht ist in der Höhe unbegrenzt und kann daher existenzbedrohliche Größenordnungen erreichen. Die Privathaftpflichtversicherung ist daher unverzichtbar.
Die Privathaftpflichtversicherung kennt jedoch auch Ausschlüsse für die ggf. spezielle Haftpflichtversicherungen benötigt werden. Die wichtigsten Beispiele hierfür sind:
Andere Ausschlüsse sind hingegen zusätzlich im Rahmen der Privathaftpflicht versicherbar. Die wichtigsten Beispiele:
Darüber hinaus bietet die Privathaftpflicht oft Erweitungen die nicht direkt mit der Haftung in Zusammenhang stehen, aber durchaus interessant sein können. Das bekannteste Beispiel hierfür ist die Ausfalldeckung. Hier werden eigene Schäden versichert, die einem durch Andere zugefügt werden, die den Schaden nicht ersetzen können.
In der Single-Privathaftpflicht wird lediglich der Versicherungsnehmer selbst versichert. In der Familienprivathaftpflicht sind alle in einer Wohnung lebenden Familienmitglieder mitversichert. Kinder jedoch nur bis zur Vollendung des 27ten Lebensjahres oder der Vollendung der ersten Berufsausbildung (je nachdem was früher eintritt).