Rürup

Die Rüruprente als staatlich gefördertes Produkt, macht vor allem für Personen mit hohen Einkommen und für Selbstständige Sinn. Die staatliche Förderung wirkt sich bei dieser Variante steuermindernd aus. So kann der Rürup-Inhaber, zusätzlich zu seinem Sonderausgabenabzugsbetrag weitere Rentenbeiträge weitgehend steuerfrei ansparen.

Alleinstehende bekommen so die Möglichkeit jährlich bis zu 20.000 Euro steuerfrei anzusparen. Verheiratete bis zu 40.000 Euro. In 2010 sind 70 Prozent der Beiträge für die Altersvorsorge steuerfrei. 2011 sind es 72 Prozent, 2012 74 Prozent. 2025 sind dann die kompletten Beträge steuerfrei. Ebenso wie der Riestervertag ist der Rürup Hartz IV- und Insolvenzgeschützt.

Ein Beispiel:
Ein selbständiger Single hat seinen Sonderausgabenabzug vollständig ausgeschöpft. Er hat einen fiktiven Steuersatz von 30 Prozent und spart monatlich 200 Euro in einen Rürup vertrag. Bei der Steuererklärung für 2010 ist die Steuerlast damit um 504 Euro vermindert. Bei gleichbleibenden Beiträgen und Steuersatz sind es 2011 schon 518,40 Euro:

  • Jährlicher Aufwand: 2400 Euro
  • Davon 70 Prozent in 2010 steuerfrei: 1680 Euro
  • Persönlicher Steuersatz (30 Prozent): 504 Euro

Die exakte Auswirkung auf Ihr steuerliches Ergebnis kann Ihnen Ihr Steuerberater berechnen. Bei der Wahl des Rürup-Anbieters helfen wir Ihnen gerne. Bei Bedarf nennen wir Ihnen gerne einen Steuerberater.

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