Riesterrente

Die Riesterrente als staatlich gefördertes Produkt macht vor allem für Personen mit kleineren Einkommen und für Familien einen Sinn. Dabei gilt, je niedriger das Einkommen, bzw. je größer die Familie, umso höher die prozentuale Förderung vom Staat.

Förderungsberechtigt sind folgende Personengruppen:

  • Rentenversicherungspflichtige
  • Kindererziehende in den ersten 3 Lebensjahren
  • Arbeitslosengeld I und II Empfänger
  • Bezieher von Krankengeld
  • Wehr- und Zivildienstleistende
  • Beamte, Richter und Soldaten …

Der Riestervertrag ist Harz IV- und insolvenzgeschützt. Wer 4 Prozent seines Bruttoeinkommens investiert bekommt folgende Förderungen vom Staat:

  • Erwachsene: 154 Euro jährlich
  • Kinder: 185 Euro jährlich
  • Kinder geb. nach 01.01.2008: 300 Euro jährlich

Ein Beispiel:
Ein Mann hat ein jährliches Einkommen von 30.000 Euro Brutto. Seine Frau verdient 200 Euro nebenbei. Das Paar hat 2 Kinder, eines davon ist nach dem 01.01.2008 geboren. Das bedeutet, für monatlich 33,92 Euro spart die Familie jährlich 1200 Euro in einen Riestervertrag:

  • 4 Prozent jährlich für die Riesterrente: 1200 Euro
  • Abzgl. Förderung vom Staat: 793 Euro
  • Eigenanteil: 407 Euro
  • Entspricht monatlich: 33,92 Euro

Für den Riester gibt es verschiedene Anlagemodelle:

  • Banksparplan
  • Bausparen
  • Versicherung
  • Investmentfonds

Um herauszufinden welche Art die Richtige für wen ist bedarf es einer umfangreichen Beratung.

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