Betriebliche Altersvorsorge

Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer in Deutschland ein Recht auf eine betriebliche Altersvorsorge (§1aBetrAVG). Sie als Mitarbeiter können sich dadurch eine günstige, Hartz IV – und insolvenzgeschütze Altersvorsorge aufbauen.

Untergliedert wird die betriebliche Altersvorsorge (kurz: bAV) 5 Untergruppen:

  • Direktversicherung
  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds
  • Unterstützungskasse
  • Direktzusage

Sprechen Sie uns einfach auf die Gestaltungsmöglichkeiten Ihrer betrieblichen Altersvorsorge an.

Wir sind für Sie da!

Kontaktmöglichkeiten

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E-Mail: info@bdv-versicherung.de
Telefon: 09831 / 574 95 12