Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer in Deutschland ein Recht auf eine betriebliche Altersvorsorge (§1aBetrAVG). Sie als Mitarbeiter können sich dadurch eine günstige, Hartz IV – und insolvenzgeschütze Altersvorsorge aufbauen.
Untergliedert wird die betriebliche Altersvorsorge (kurz: bAV) 5 Untergruppen:
Sprechen Sie uns einfach auf die Gestaltungsmöglichkeiten Ihrer betrieblichen Altersvorsorge an.