Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt eine Rente, wenn 1-3 Grundfähigkeiten verloren gehen. Diese können zum Beispiel seien: Sehen; Hören, Gehen, Treppensteigen; Bücken …
Die Grundfähigkeitsversicherung gibt es in Deutschland erst seit dem Jahr 2000. Sie ist gerade für Menschen mit angeschlagener Gesundheit gedacht, da die Gesundheitsprüfung nicht so streng ist, wie bei anderen Arbeitskraftsicherungen.