Grundfähigkeiten

Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt eine Rente, wenn 1-3 Grundfähigkeiten verloren gehen. Diese können zum Beispiel seien: Sehen; Hören, Gehen, Treppensteigen; Bücken …

Die Grundfähigkeitsversicherung gibt es in Deutschland erst seit dem Jahr 2000. Sie ist gerade für Menschen mit angeschlagener Gesundheit gedacht, da die Gesundheitsprüfung nicht so streng ist, wie bei anderen Arbeitskraftsicherungen.

Wir sind für Sie da!

Kontaktmöglichkeiten

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten und lassen Sie sich direkt von uns informieren.

E-Mail: info@bdv-versicherung.de
Telefon: 09831 / 574 95 12